Rechtsgebiete
Erbrecht
Der Todesfall naher Angehöriger ist tragisch und emotional belastend für die Hinterbliebenen. In einem Verlassenschaftsverfahren ergeben sich zudem regelmäßig weitere Probleme, die ohne fachkundige rechtliche Unterstützung nur schwer zu lösen sind:
Die Verteilung der hinterlassenen Vermögenswerte erfolgt nicht in jedem Fall nach der gesetzlichen Erbfolge, sondern kann davon durch letztwillige Verfügungen abgewichen werden. Auch in diesem Fall sind aber die Pflichtteilsansprüche der Erb:innen zu berücksichtigen, die nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden dürfen. Für den Fall also, dass Sie als nahe angehörige Person nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß an einer Erbschaft teilhaben sollen, ist meine Konsultation als Erbrechtsexperte dringend geboten, um Ihre gesetzlichen Ansprüche zu wahren.
Je genauer in einem Testament die Regelungen über die Verteilung der Vermögenswerte getroffen werden, umso eher können spätere Rechtsstreitigkeiten um eine Verlassenschaft vermieden werden. Im Rahmen meiner fachkundigen Beratung analysiere ich Ihre persönliche und vermögensrechtliche Situation und erarbeite mit Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorsorgeregelung.
Wenn Sie Unterstützung im Bereich Erbrecht benötigen, etwa bei der Erstellung eines Testaments, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Lösung von Erbstreitigkeiten, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ich unterstütze Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten des Erbrechts:
- Testament
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
- Erbschaftsklagen
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Am besten kontaktieren Sie mich noch heute und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.